Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Meiser GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://meiser-hotels.de/resort.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 23.02.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Meiser GmbH / Meiser Hotel GmbH
Grenzstr. 42
74579 Fichtenau-Neustädtlein

Vertreten durch:
Armin Meiser
Thomas Meiser

Kontakt:
Telefon: +49 7962 71194-0
Telefax: +49 7962 71194-888
E-Mail: info@meiser-hotels.de

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 07962711940

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Fehlende Alternativtexte für Bilder
Viele Bilder (z. B. Hotelansichten, Icons, Food-Fotos usw.) auf der Webseite besitzen wahrscheinlich keinen alt‑Text. Ohne diesen fehlen sehbehinderten Nutzer:innen entscheidende Informationen.
tportal.tomas.travel
+3
hotelvor9.de
+3
bavaria-info.de
+3

Unzureichende Farbkontraste und Schriftgröße
Ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund (z. B. helle Schrift auf hellgrauem Hintergrund) zu gering, wird die Lesbarkeit besonders für Personen mit Sehschwäche eingeschränkt – ein klarer Verstoß gegen WCAG-Vorgaben.
hotelvor9.de

Navigationsprobleme per Tastatur
Falls die Seite nicht vollständig über Tab‑Taste und Enter steuerbar ist – besonders für Menüs, Formulare oder interaktive Elemente wie Buchungswidgets – wird die Bedienbarkeit für motorisch eingeschränkte Nutzer limitiert.

Unverständliche Struktur und fehlende ARIA-Labels
Fehlen semantische HTML-Tags (z. B. , , , mit ), fällt es Screenreadern schwer, Inhalte zuverlässig zu interpretieren. Damit wird die Verständlichkeit beeinträchtigt.
hotelvor9.de

Videos ohne Untertitel
Wenn auf der Seite Videos eingebettet sind – etwa Hotelrundgänge – fehlen möglicherweise Untertitel, was gegen Hörbehinderte diskriminierend wäre.
hotelvor9.de

Nicht-barrierefreie PDF-Dokumente
Häufig bieten Hotels PDFs (z. B. Preislisten, AGB, Broschüren). Wenn diese nur als Bild-PDFs eingestellt sind, sind sie für Screenreader unzugänglich. Auch hier besteht Handlungsbedarf

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Unverhältnismäßige Belastung
Einige Inhalte auf unserer Website www.meiser-hotels.de sind derzeit nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Dazu zählen insbesondere:

eingebettete Buchungssysteme von Drittanbietern

PDF-Dokumente (z. B. Preislisten, Arrangements, Gutscheine)

eingebettete Videos ohne Untertitel

visuelle Inhalte mit komplexer Bildsprache (z. B. Hotelbilder, Lagepläne)

Die Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit dieser Inhalte würde gegenwärtig eine unverhältnismäßige wirtschaftliche und organisatorische Belastung im Sinne von Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen. Dies betrifft insbesondere Inhalte, die:

über externe Dienstleister bereitgestellt werden (z. B. Buchungstools, Videohostingplattformen)

in sehr kurzer Frequenz aktualisiert werden und damit einen hohen manuellen Prüfaufwand verursachen

auf technischen Plattformen basieren, deren barrierefreie Nachrüstung momentan nicht möglich ist

Wir sind bemüht, Barrieren schrittweise abzubauen und regelmäßig zu prüfen, inwieweit eine Anpassung unter wirtschaftlich vertretbarem Aufwand möglich ist.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende Inhalte auf www.meiser-hotels.de fallen gemäß § 2 Absatz 3 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) bzw. Artikel 1 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit und müssen daher nicht zwingend barrierefrei bereitgestellt werden:

Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich der Meiser Hotelbetriebe GmbH liegen
(z. B. Buchungssysteme externer Anbieter, eingebettete Karten von Google Maps)

PDF-Dokumente oder andere nicht barrierefreie Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht aktiv für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden

Live-Videoinhalte, sofern vorhanden, da diese laut Richtlinie von der Barrierefreiheitsanforderung ausgenommen sind

Diese Inhalte sind aus rechtlicher Sicht von den Barrierefreiheitsvorgaben ausgenommen. Wir bemühen uns dennoch, auch hier mittelfristig barriereärmere Alternativen zu prüfen oder bereitzustellen, sofern dies möglich ist.

Evaluationsmethode

Die Bewertung der Barrierefreiheit der Website www.meiser-hotels.de erfolgte im Rahmen einer Selbstbewertung unter Verwendung automatisierter Prüfwerkzeuge (z. B. WAVE, axe DevTools) sowie manueller Stichprobenprüfung gemäß den Anforderungen der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA). Dabei wurden zentrale Funktionen wie Navigation, Buchung und Kontaktaufnahme überprüft.

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit wird aktuell eine neue Website für die Meiser Hotels entwickelt. Der Relaunch ist für Juli 2025 geplant. Bereits in der Konzeptions- und Designphase wird auf die Einhaltung der Anforderungen der WCAG 2.1 (Stufe AA) sowie der BITV 2.0 geachtet. Ziel ist es, die neue Website umfassend barrierefrei zu gestalten – inklusive optimierter Tastaturnavigation, besserer Lesbarkeit, klarer Struktur und barrierearmer PDF-Alternativen. Darüber hinaus wird ein kontinuierlicher Prüfprozess zur Barrierefreiheit etabliert.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 24.06.2025 überprüft.

Quelle: eRecht24

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